AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – GYM ELEVEN
Stand: 01.07.2025
Vertragspartner: Arendt & zum Felde GbR
(nachfolgend „GYM ELEVEN“ oder „das Studio“ genannt)
1. Vertragsschluss
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen GYM ELEVEN und dem Mitglied über die Nutzung der Einrichtungen und Leistungen des Studios, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2 Abschluss im Studio
Der Mitgliedsvertrag kommt durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Vertragsformulars direkt im Studio zustande. In diesem Fall besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
1.3 Online-Abschluss
Bei einer Online-Anmeldung über die Website gibt das Mitglied durch Klicken auf die Schaltfläche „Kostenpflichtig anmelden“ ein verbindliches Vertragsangebot ab. Nach Eingang der Anmeldung erhält das Mitglied eine Bestätigung per E-Mail. Der Vertrag wird erst durch die ausdrückliche Annahmebestätigung von GYM ELEVEN wirksam.
Das Mitglied erhält die Vertragsunterlagen per E-Mail. Für online abgeschlossene Mitgliedschaften gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen, über das gesondert informiert wird.
1.4 Zutrittsmedium (QR-Code)
Das Mitglied erhält bei Vertragsschluss oder beim ersten Studiobesuch einen persönlichen QR-Code, der den Zutritt zum Studio ermöglicht. Bei Widerruf oder Vertragsende ist dieser Zutritt nicht mehr zulässig.
1.5 Jugendliche Mitglieder
Eine Mitgliedschaft ist ab dem vollendeten 15. Lebensjahr möglich. Für Minderjährige unter 18 Jahren ist die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Sonderregelungen können im Einzelfall vereinbart werden.
2. Nutzung des Studios
2.1 Nutzungsumfang
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtungen des Studios während der offiziellen Öffnungszeiten im Rahmen der vereinbarten Leistungen zu nutzen.
2.2 Keine gewerbliche Nutzung
Das Anbieten oder Durchführen von entgeltlichen Trainingsleistungen (z. B. Personal Training) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von GYM ELEVEN untersagt.
2.3 Zutritt mit QR-Code
Der Zutritt ist ausschließlich mit dem persönlichen QR-Code gestattet. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht erlaubt.
2.4 Hausordnung und Weisungsrecht
Das Mitglied verpflichtet sich, die Hausordnung von GYM ELEVEN zu beachten. Diese ist im Studio gut sichtbar ausgehängt. Das Personal des Studios ist berechtigt, Weisungen zu erteilen, um Sicherheit, Ordnung und den ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten. Diese Anweisungen sind verbindlich.
2.5 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen (z. B. Getränke, Kurse oder andere Services) sind nur dann im Mitgliedsbeitrag enthalten, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.
2.6 Nutzung der Spinde
Spinde dürfen ausschließlich während des Aufenthalts im Studio genutzt werden. GYM ELEVEN ist berechtigt, belegte Spinde nach Verlassen des Studios zu öffnen und zu räumen.
2.7 Kundenparkplätze
Die Parkplätze dürfen ausschließlich während des Trainings genutzt werden. Eine widerrechtliche Nutzung kann das Abschleppen des Fahrzeugs auf Kosten des Halters nach sich ziehen.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1 Sorgfaltspflicht bei QR-Code
Das Mitglied ist verpflichtet, den QR-Code sorgfältig aufzubewahren und bei Verlust unverzüglich GYM ELEVEN zu informieren. Nach Meldung des Verlusts wird der Code gesperrt, um Missbrauch zu verhindern.
3.2 Zahlungspflicht
Das Mitglied verpflichtet sich, die im Mitgliedsvertrag vereinbarten Beiträge regelmäßig und fristgerecht zu zahlen.
3.3 Mitteilungspflichten
Das Mitglied hat Änderungen seiner Kontaktdaten (Adresse, E-Mail, Bankverbindung etc.) unverzüglich mitzuteilen. Es erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich relevante Informationen (z. B. Mahnungen oder Vertragsänderungen) per E-Mail übermittelt werden.
3.4 Persönliche Nutzung
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar. Eine Weitergabe des QR-Codes an Dritte ist untersagt.
Bei Verstößen kann GYM ELEVEN eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 € pro Fall verlangen. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Das Studio darf zur Identitätsprüfung Ausweise kontrollieren.
3.5 Konsum- und Mitbringverbote
Das Mitbringen oder Konsumieren von Alkohol, Drogen oder leistungssteigernden Substanzen (z. B. Anabolika) ist verboten. Verstöße können zur fristlosen Kündigung und zu Schadensersatzansprüchen bis zu 1.000 € führen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
3.6 Begleitpersonen
Das Mitbringen von Begleitpersonen (einschließlich Kindern) ist nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt. Tiere sind im Studio grundsätzlich nicht gestattet.
4. Beiträge
4.1 Fälligkeit
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils am 1. eines Kalendermonats im Voraus fällig. Der anteilige Beitrag für den ersten Monat kann zusammen mit dem nächsten Monatsbeitrag eingezogen werden.
4.2 Preisänderungen
GYM ELEVEN ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen per E-Mail anzupassen. In diesem Fall steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu.
4.3 SEPA-Lastschrift
Das Mitglied nimmt am SEPA-Lastschriftverfahren teil und sorgt für ausreichende Kontodeckung. Andere Zahlungsweisen sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
4.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen, Mahn- und Inkassokosten berechnet werden. Gerät das Mitglied mit einem Betrag in Verzug, der drei Monatsbeiträgen entspricht, ist GYM ELEVEN berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, die Mitgliedschaft restfällig zu stellen und ggf. Schadenersatz zu verlangen.
4.5 Forderungsabtretung
GYM ELEVEN darf offene Forderungen an externe Dienstleister oder Inkassounternehmen abtreten. Das Mitglied erklärt sich mit der dafür notwendigen Datenweitergabe einverstanden.
5. Vertragslaufzeit, Kündigung und Stilllegung
5.1 Laufzeitbeginn
Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Mitgliedsvertrag und beginnt mit dem vereinbarten Startdatum.
5.2 Verlängerung
Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert er sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann danach mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
5.3 Stilllegung
Eine Stilllegung der Mitgliedschaft ist bei Krankheit oder vergleichbaren Gründen möglich. Diese muss spätestens fünf Werktage vor Beginn beantragt werden, gilt ab dem nächsten Monatsersten und immer für volle Monate. Während der Stilllegung ruht die Beitragspflicht, die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend.
5.4 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.5 Form der Kündigung
Kündigungen und Stilllegungsanträge müssen schriftlich (Brief, E-Mail) oder über eine digitale Kündigungsfunktion unter Angabe der Mitgliedsnummer erfolgen.
6. Haftung
GYM ELEVEN haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet GYM ELEVEN unbeschränkt.
Bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7. Datenschutz
7.1 Datenerhebung und -verarbeitung
GYM ELEVEN erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten (z. B. Name, Mitgliedsnummer, Zutrittszeiten) ausschließlich zur Vertragsabwicklung und zur Gewährleistung der Sicherheit im Studio.
7.2 Videoüberwachung
Teile des Studios können zur Sicherheit videoüberwacht werden. Die Videoüberwachung erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und ist entsprechend gekennzeichnet.
7.3 Weitergabe an Dienstleister
Zur Zahlungsabwicklung und Zutrittsverwaltung kann GYM ELEVEN Dienstleister wie Finion Capital oder COMYDO einsetzen. Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zu diesem Zweck.
7.4 Datennutzung innerhalb von GYM ELEVEN
Das Mitglied stimmt der Nutzung seiner personenbezogenen Daten innerhalb der von GYM ELEVEN betriebenen oder angeschlossenen Studios zu, sofern eine standortübergreifende Nutzung (Multinutzung) vereinbart ist.
8. Nutzung weiterer Standorte
8.1 Nutzung anderer Studios
Mit einer aktiven Mitgliedschaft bei GYM ELEVEN kann das Mitglied – sofern vertraglich vereinbart – auch andere teilnehmende Standorte von GYM ELEVEN nutzen.
8.2 Nachweis der Mitgliedschaft
Das Mitglied ist verpflichtet, bei Nutzung anderer Standorte eine aktive Mitgliedschaft nachzuweisen (z. B. durch Vorzeigen des QR-Codes oder Ausweises).
9. Schlussbestimmungen
9.1 Streitbeilegung
GYM ELEVEN nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
9.2 Änderungen der AGB
GYM ELEVEN kann diese AGB (ausgenommen Hauptleistungspflichten) für die Zukunft anpassen. Änderungen werden dem Mitglied mitgeteilt; erfolgt kein Widerspruch innerhalb eines Monats, gelten sie als angenommen.
9.3 Aufrechnung
Das Mitglied kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9.4 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
9.5 Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.